Was darf in der Tiefgarage gelagert werden? >> Dos & Don´ts

Tiefgaragen sind primär für das Abstellen von Fahrzeugen gedacht. Dennoch stellen sich viele die Frage: Was darf in einer Tiefgarage gelagert werden? Die Antwort hängt von gesetzlichen Vorgaben, Brandschutzrichtlinien und regionalen Bestimmungen ab. Hier findest du eine praktische Übersicht, was erlaubt ist – und was nicht.
Allgemeine Richtlinien: Was sagt das Gesetz zur Lagerung in einer Tiefgarage?
Bevor wir uns den spezifischen Gegenständen widmen, lohnt es sich, einen Blick auf die allgemeinen Richtlinien und gesetzlichen Vorschriften in der Schweiz zur Lagerung in Tiefgarage zu werfen. Brandschutzbestimmungen und Sicherheitsvorschriften sind hierbei von entscheidender Bedeutung.
In der Schweiz sind die Regelungen besonders streng, insbesondere in öffentlichen oder größeren privaten Tiefgaragen:
- In öffentlichen Parkplätzen ist die Lagerung von Gegenständen grundsätzlich verboten.
- In privaten Garagen dürfen nur Gegenstände gelagert werden, die zum Autozubehör gehören, etwa ein Satz Reifen, Schneeketten oder Pflegemittel.
- Gemäß den VKF-Brandschutzrichtlinien dürfen Fluchtwege nicht blockiert werden.
- Alle Gegenstände müssen sicher verstaut sein – brennbare Stoffe dürfen 0,5 m³ Volumen nicht überschreiten, nicht brennbare max. 1 m³.
- Gegenstände wie Möbel, Gartengeräte, Gasflaschen oder Regale dürfen nicht eingelagert werden.
- Die zweckentfremdete Nutzung als Büro, Werkstatt, Partyraum oder Gästezimmer ist strikt untersagt und kann zu Sanktionen führen.
Was darf ich in einer Tiefgarage lagern?
Reifen sicher in der Tiefgarage lagern
Das Lagern von Autoreifen in einer Tiefgarage ist üblich und in der Regel unproblematisch.
Aus Sicht des Brandschutzes ist in der Schweiz darauf zu achten, dass die Reifen innerhalb des Stellplatzes gelagert werden, keine Flucht- und Rettungswege behindern und keine brennbaren Flüssigkeiten in unmittelbarer Nähe sind.
Achte darauf, die Reifen sauber und trocken zu halten, um eine längere Lebensdauer zu gewährleisten – vorzugsweise auf Paletten. Wenn du dazu noch mehr erfahren möchtest, haben wir weitere hilfreiche Tipps zur Lagerung von Autoreifen für dich.
Darf man Dachboxen in der Tiefgarage aufbewahren?
Ja, die Aufbewahrung von Dachboxen in der Tiefgarage ist grundsätzlich möglich. Wichtig ist, dass die Boxen trocken, sauber und vor direkter Sonneneinstrahlung sowie Witterung geschützt gelagert werden. Außerdem sollten sie stabil stehen, um Unfälle zu vermeiden. Viele nutzen daher ihre Tiefgarage als praktischen Lagerort außerhalb der Saison.
Weitere Gegenstände, die für die Lagerung in der Tiefgarage zulässig sind
- Werkzeuge und Kleinteile (z. B. Wagenheber, Ersatzteile, Reinigungs-/Pflegemittel): In „unerheblichen Mengen“ und in dicht verschlossenen Behältern erlaubt.
- Kleine Metallspinde oder Metallregale für Fahrzeugzubehör: Unter bestimmten Bedingungen sind solche Aufbewahrungsmöglichkeiten gestattet — sofern sie nicht die Stellplatzfunktion oder Fluchtwege beeinträchtigen
Was darf nicht oder nur bedingt in einer Tiefgarage gelagert werden?
Brennbare Flüssigkeiten in der Tiefgarage
Zu den Gegenständen, die nicht bzw. unter strengen Auflagen in einer Tiefgarage gelagert werden dürfen, gehören brennbare Flüssigkeiten wie Benzin, Öle oder Lösungsmittel. Diese stellen ein erhebliches Brandrisiko dar und können zu schwerwiegenden Unfällen führen.
In der Schweiz dürfen in nicht öffentlichen Autoeinstellräumen (bis 600 m²) maximal 25 Liter Benzin oder Diesel gelagert werden, sofern sie in geprüften Kunststoff- oder Metallkanistern aufbewahrt werden. Die Lagerung muss in gut belüfteten, abflusslosen und dichten Räumen erfolgen, um das Risiko von Bränden oder Umweltverschmutzungen zu minimieren.
Weitere unzulässige Gegenstände, die typischerweise verboten sind
- Gasflaschen: Gase wie Grillgas oder Propan stellen ein erhebliches Risiko bei Hitze oder Beschädigung dar. In geschlossenen Tiefgaragen sind sie grundsätzlich untersagt.
- Möbel, große Kartons, Hausrat, Sperrgüter: Sie gelten als Brandlast und blockieren schnell Stellflächen oder Rettungswege. Ihre Lagerung ist weder brandschutzkonform noch erlaubt in der Zweckbestimmung von Tiefgaragen.
- Gefahrstoffe: Lösungsmittel, Lacke, Öle und Reinigungsmittel dürfen nur in Kleinstmengen und geeigneten Behältern vorhanden sein. Größere Mengen erhöhen das Brand- und Explosionsrisiko erheblich.
- Elektrische Anlagen oder Werkstätten mit offenem Feuer: Offene Flammen oder strombetriebene Geräte mit starker Wärmeentwicklung sind brandschutztechnisch nicht zulässig.
Wichtig: Welche Mengen bzw. Größe zulässig sind, unterscheidet sich je nach Region, Bauklasse (Klein-, Mittel-, Großgarage) und Vertrag (z. B. Mietvertrag, Garagenordnung).
Tipps für sicheres Lagern in Tiefgaragen im Überblick
1. Klärung mit Eigentümer*in / Verwaltung / Vertrag
Die Garagenordnung oder der Mietvertrag kann eigene Regeln enthalten, die über gesetzliche Mindestbestimmungen hinausgehen.
2. Brand- und Explosionsschutz beachten
Keine Blockierung von Flucht- und Rettungswegen, keine Anhäufung von brennbarem Material, gute Belüftung, Abstand zu Wärmequellen.
3. Geeignete Behälter nutzen
Für Flüssigkeiten und Stoffe nur zugelassene, dichte und bruchsichere Kanister oder Behälter verwenden.
4. Inventar klein und sinnvoll halten
Nur Gegenstände lagern, die tatsächlich dem Fahrzeug zugeordnet sind, und in angemessenen Mengen.
5. Regelmäßige Kontrolle
Überprüfe Lagerung, Zustand der Behälter und Brandschutzmaßnahmen regelmäßig.
Lageralternativen für Gegenstände, die nicht in einer Tiefgarage werden können
Für Gegenstände, die aufgrund von Brandschutzvorschriften oder anderen Sicherheitsbedenken nicht in einer Tiefgarage gelagert werden können, braucht es Alternativen – hier bieten sich zum Beispiel die Lagerräume bei MyPlace an. Auf einer Lagerfläche von einem bis 50 Quadratmetern kannst du alles sicher, trocken und sauber lagern. Für eine stressfreie Lagerung ist die richtige Transport- und Lagerorganisation wichtig. Dazu gehört beispielsweise, sich vorab eine Übersicht zu verschaffen, alles richtig zu verpacken, zu beschriften und anschließend platzsparend zu deponieren. Wir haben für dich die wichtigsten Tipps zum richtigen Einlagern gesammelt.
Was ist, wenn ich keine Tiefgarage für mein Auto habe?
Auch hierfür haben wir bei MyPlace eine Lösung! Bei uns kannst du nicht nur Gegenstände lagern, die nicht in einer Tiefgarage aufbewahrt werden können, sondern auch den Tiefgaragenplatz komplett ersetzen, indem du dein Fahrzeug bei uns abstellst.
Hierzu bieten wir an vielen Schweizer Standorten geräumige mietbare Stellplätze in verschiedenen Größen an. Durch unser eigenes Videoüberwachungssystem und umfassende Sicherheitsvorkehrungen musst du dir außerdem keine Sorgen über die Sicherheit deiner Fahrzeuge machen.
Fazit: Sicherheit und Vorschrift haben Vorrang
Die Lagerung in Tiefgaragen unterliegt strengen Regeln – aus gutem Grund. Beachtest du die gesetzlichen Vorgaben und lagert nur, was erlaubt ist, kannst du zusätzlichen Platz sicher und sinnvoll nutzen. Für alles andere gibt es professionelle Lagermöglichkeiten, wie in einem unserer 70 Standorte in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Und denk daran: Was heute geduldet wird, kann morgen verboten sein. Also informiere dich regelmäßig über aktuelle Vorschriften! Und solltest du doch zusätzlichen Platz brauchen, helfen wir dir bei MyPlace gerne, dein perfektes Lagerraumabteil zu finden.
Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Lagerung in der Tiefgarage
Sind Gasflaschen in Tiefgaragen erlaubt?
Nein, in Deutschland, Österreich und der Schweiz ist die Lagerung von Gasflaschen (z. B. Propan, Grillgas, etc.) in Tiefgaragen aufgrund der hohen Explosionsgefahr verboten.
Darf ich eine Tiefgarage als Lagerraum nutzen?
Nur eingeschränkt. Sie ist primär für Fahrzeuge gedacht. Zweckfremde Nutzung, z. B. als reiner Lagerraum, Hobbyraum oder Büro, ist unzulässig und kann zu Sanktionen führen.
Wie viele Reifen darf ich in einer Tiefgarage lagern?
In der Regel ist ein Reifensatz (vier Stück) pro Stellplatz erlaubt – sofern ordentlich und brandschutzkonform gelagert.
Welche Strafen drohen bei falscher Nutzung?
Bei Verstößen drohen Bußgelder, Abmahnungen oder sogar die Kündigung des Mietverhältnisses – abhängig von Hausordnung, Vertrag und lokalen Vorschriften.
Was kann ich tun, wenn ich mehr lagern möchte?
Nutze dafür externe Lagerangebote wie MyPlace, die sichere, saubere und rechtlich zulässige Lagerräume bereitstellen.
Zanyar Ghamishe

Zanyar Ghamishe ist seit 2021 Mitarbeiter der MyPlace-Filiale in Wien Favoriten. Dank seiner umfangreichen Arbeitserfahrung berät er zahlreiche Kund*innen und verfügt über eine breite Expertise in allen Belangen rund ums Thema Storage.

